Die Hypothek
Die Hypothek an sich ist eine Grundstücksbelastung, die im Grundbuch eingetragen wird. Der Hypothek liegt immer ein Hauptgeschäft, meist ein Darlehensvertrag, zugrunde. Sofern der Schuldner seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht mehr nachkommt, steht dem Gläubiger der Hypothek das Recht zu, das jeweilige Objekt zwangszuverwalten oder aber zu versteigern, um hiermit seine Forderungen zu befriedigen.
Die Hypothek ist hierbei streng mit dem jeweiligen Hauptgeschäft, zum Beispiel der Baufinanzierung, verbunden. Sofern der Baukredit zurückgezahlt wurde, erlischt auch die Hypothek. Da sie bei erneutem Bedarf einer Immobilienfinanzierung nicht wieder aufleben kann, wurde die Hypothek in den letzten Jahren zunehmend von der Grundschuld verdrängt. Diese ist nicht von der Hauptforderung, dem Immobilienkredit, abhängig und kann somit auch nach erfolgter Darlehenstilgung nochmals genutzt werden. Trotz dessen wird in den meisten Fällen das Wort Hypothek noch heute genutzt, auch wenn die Grundschuld gemeint ist.
Unter dem Begriff Hypothek wird umgangssprachlich aber nicht nur die Grundstücksbelastung, sondern auch das Baudarlehen an sich verstanden, welches im Rahmen der Baufinanzierung nur grundschuldbesichert vergeben wird.
Wer als potenzieller Kreditnehmer einen Hauskredit sucht oder aber im Rahmen der Umschuldung eine Umfinanzierung anstrebt, findet im Internet die Möglichkeit, einen Baufinanzierung Vergleich durchzuführen. Nach Eingabe der notwendigen Daten in den Baufinanzierungsrechner (Kredithöhe, Dauer der Zinsbindung, Höhe des Beleihungswertes) werden die Banken sowie ihre Bauzinsen angezeigt. Bei diesen Vergleichen wird vorausgesetzt, dass die Grundschuld bzw. die Hypothek als Sicherheit eingetragen wird und auch werthaltig ist. Um dies sicherzustellen, wird die Werthaltigkeit der Grundschuld bzw. der Hypothek geprüft. Im Rahmen der Anschlussfinanzierung oder aber bei Abschluss von einem Forward Darlehen bei einem anderen Kreditinstitut muss immer die bestehende Grundschuld an die neue Bank übertragen werden. Die entstehenden Kosten (Notargebühren, Kosten des Grundbuchamtes) müssen vom Kreditnehmer übernommen werden.
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