Versicherungen auf lzz-nrw
kostenloser Versicherungsvergleich
Gebäudeversicherung
Informationen zur Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist heute nicht mehr in jedem Falle obligatorisch, aber doch sehr zu empfehlen. Denn ein Totalschaden am Gebäude, beispielsweise durch Blitzschlag, dürfte zu erheblichen Einbußen führen. Ohne die Entschädigung durch die Versicherung wäre man unter Umständen nicht mehr in der Lage, das Gebäude wieder aufzubauen. Auch heute noch ist die Gebäudeversicherung dann notwendig, wenn das Gebäude mit Kredit finanziert ist. Dann verlangt der Kreditgeber diese Versicherung, falls sie nicht ohnehin schon aufgrund anderer Vorschriften erforderlich ist.
Die Gebäudeversicherung, oft auch Feuerversicherung genannt, versichert das Gebäude zum Neuwert. Damit wird erreicht, dass man das Gebäude wieder aufbauen kann, auch wenn es total zerstört wurde. Doch muss man dafür sorgen, dass die Versicherung auf aktuellem Stand ist und keine Unterversicherung entsteht. Bei werterhöhenden Veränderungen am Gebäude muss man deshalb die Gebäudeversicherung informieren. Beispiele dafür sind der Anbau einer Garage oder die neue Solaranlage auf dem Dach. Bei Unterversicherung würde der Schaden nur anteilig ausgeglichen werden.
Versicherungsvergleich bei der Gebäudeversicherung
Zu Zeiten der Pflichtversicherung gab es die sogenannten Monopolversicherer, die sich ausschließlich mit der Versicherung von Gebäuden befassten. Da konnte man die Gebäudeversicherung nur bei dieser örtlich zuständigen Monopolversicherung abschließen. Lediglich zusätzlich mögliche Versicherungen konnte man auch anderweitig eindecken.
Heute sind die Monopolversicherer privatisiert, und man kann sich frei entscheiden, wo man ein Gebäude versichern möchte. Vor dem Abschließen der Gebäudeversicherung ist allerdings ein Versicherungsvergleich dringend anzuraten. Die Prämien weisen zum Teil erhebliche Unterschiede auf. Es lohnt sich, nach einer günstigen Gebäudeversicherung zu suchen.
Die Versicherungsbedingungen für die Feuerversicherung und die Elementarversicherung, wie man einen Teil der Versicherungen wie die
- Sturmversicherung
- Hagelversicherung
- Schneebruchversicherung
- Leitungswasserschadenversicherung
ebenfalls nennt, sind einheitlich geregelt, sodass man sich auf den Prämienvergleich konzentrieren kann.
Wechseln der Gebäudeversicherung
Das Wechseln der Gebäudeversicherung ist mit Ablauf der Versicherung immer möglich. Man muss rechtzeitig vorher kündigen und eine neue Gebäudeversicherung abschließen. Falls man das Gebäude mit Kredit finanziert hat, sollte man dem Kreditgeber die neue Versicherung nachweisen, falls er dies nicht ohnehin verlangt. Denn da er ein berechtigtes Interesse am Bestehen der Versicherung hat, wird er eventuell von der Versicherung informiert, wenn man diese kündigt. Dann steht die Kündigung bis zum Nachweis des Neuabschlusses unter Vorbehalt.