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kostenloser Versicherungsvergleich

Photovoltaikversicherung

Die Photovoltaikversicherung wir immer wichtiger

Eine auf einem Hausdach angebrachte und damit fest mit dem Gebäude verbundene Photovoltaikanlage ist zu einem Bestandteil des Gebäudes geworden und teilt dessen Schicksal. Deshalb muss man zunächst die Photovoltaikanlage als werterhöhenden Bestandteil bei der Gebäudeversicherung anmelden, damit keine Unterversicherung entsteht.

Im Rahmen der dortigen Bedingungen ist dann die Photovoltaikanlage gegen Brand, Blitzschlag und andere Schäden entsprechend diesem Versicherungsvertrag geschützt. Man muss insoweit keine separate Versicherung abschließen, sondern muss lediglich einen vermutlich geringen Mehrbeitrag bezahlen.

Zusätzliche Photovoltaikversicherung

In der Gebäudeversicherung ist die Photovoltaikanlage aber nur gegen die dort gedeckten Risiken versichert. Man kann aber noch weitergehende Versicherungen abschließen. Ob der Gebäudeversicherer, diesen Zusatz, anbietet, muss man prüfen. Man kann diese aber auch separat versichern, doch sollte man dann darauf achten, dass die Photovoltaikanlage nicht doppelt versichert ist und deshalb auch zwei Mal Beitrag kostet.

Versicherungswechsel

Eine zusätzliche Photovoltaikversicherung lässt sich wie jede andere Versicherung auch unter Beachtung der Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen, wenn man zu einem anderen Versicherer wechseln möchte. Dort muss man dann einen neuen Vertrag abschließen.

Die in der Gebäudeversicherung eingeschlossenen Risiken kann man aber nicht separat kündigen. Will man diesen Teil der Photovoltaikversicherung wechseln, so geht das nur durch die Kündigung der Gebäudeversicherung als Ganzes und das Abschließen einer neuen Versicherung.

Vor dem Versicherungswechsel sollte immer ein Versicherungsvergleich stehen. Dazu muss man das gewünschte Paket vergleichen und es notfalls aufschnüren, wenn man den Eindruck hat, dass es zu teuer wäre. Dazu ein Beispiel:

Die Gebäudeversicherung deckt beispielsweise die Gefahren aus

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Sturm
  • Hagel
  • Schneebruch
  • Leitungswasser

ab. Da die Leitungswasserschäden relativ häufiger vorkommen als die anderen Schäden, ist die Prämie für diesen Zweig höher. Es kann sich daher lohnen, auf das Abschließen dieses Versicherungszweiges zu verzichten. Der Schaden durch Leitungswasser kann zwar groß sein, aber eben nicht so groß, dass dadurch das ganze Gebäude unbrauchbar wird. Das kann ein vertretbares Risiko sein, das dann unversichert bleibt.

Beim Versicherungsvergleich in der Gebäudeversicherung sollte man deshalb die Prämien mit und ohne das Risiko Leitungswasser vergleichen. Basis ist immer die Versicherungssumme des Gebäudes; die Photovoltaikanlage ist deshalb auch in der Versicherung gegen Leitungswasserschäden eingeschlossen, obwohl sie davon kaum betroffen sein dürfte.