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Riester Rente

Die Riester Rente – eine vorteilhafte Entscheidung?

Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte private Rente, die neben der gesetzlichen Rente zur Altersvorsorge beitragen soll. Nicht jeder kann aber in den Genuss der Riester Rente kommen, und sie ist auch nicht in jedem Falle zu empfehlen. Da aber die Bedingungen sich immer wieder ändern – seit 2005 wurden bis auf das Jahr 2009 in jedem Jahr Änderungen vorgenommen -, muss im Einzelfall geprüft werden, ob „riestern“ infrage kommt und man einen entsprechenden Versicherungsvertrag abschließen kann.

Riester Rente – ein kurzer Überblick

Die Riester Rente ist ein privater Versicherungsvertrag. Der Versicherer muss dabei mit seinem Produkt bestimmte Bedingungen erfüllen, damit die Versicherung riesterfähig wird. Die Riester Rente ist eine monatlich zahlbare lebenslange Rente; nur zur Anschaffung oder Herstellung selbst genutzten Wohneigentums können auch Kapitalbeträge entnommen werden. Dann verringert sich natürlich die Monatsrente entsprechend.

Handelt es sich um eine „private“ Riester Rente, erfolgt die Beitragszahlung aus versteuertem und mit Sozialversicherungsbeiträgen belegtem Einkommen. Bei der Auszahlung erfolgt diese dann frei von Sozialversicherungsbeiträgen, sie muss aber mit dem Alterssteuersatz nochmals versteuert werden. Bei der „betrieblichen“ Riester Rente werden auch Krankenkassenbeiträge für die Auszahlungen fällig.

staatliche Förderung durch Zulage bei der Riester Rente

Eine staatliche Zulage zu seinem eigenen Beitrag kann erhalten, wer rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist. Dies gilt unter anderem auch für rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Arbeitslose. Eventuell können auch die Ehepartner eine Zulage erhalten.

Wenn keine Zulage gezahlt werden kann, ist die Förderung durch den Abzug der Beiträge bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben möglich. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch, was günstiger ist.

Voraussetzung für den Erhalt der Zulage ist derzeit die Zahlung des Mindestbeitrags, der immerhin 4 % des Einkommens, maximal 2.100 Euro beträgt. Dafür erhält man eine Zulage von 154 Euro und weitere 185 Euro oder 300 Euro pro Kind je nach seinem Geburtsjahr.

Unser Fazit:
Die Riester Rente ist vor allem dann interessant, wenn man auch die Kinderzulage erhalten kann. Ohne die Zulage konkurriert sie mit anderen Rentenversicherungsprodukten, die ebenfalls als Sonderausgabe abzugsfähig sind. Das Abschließen einer anderen Lebensversicherung kann, wenn keine Kinderzulage gewährt wird, durchaus vorteilhafter sein, da dann die Beschränkungen der Riester Rente wegfallen, sodass man sich beispielsweise die Versicherungssumme auch auszahlen lassen kann.