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Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse bietet zwar mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Einheitsbeitrag einen relativ günstigen Tarif für Familien. Doch für Singles ist sie teurer als eine private Krankenversicherung. Außerdem sind die Leistungen gesetzlich normiert und wurden in jüngster Zeit auf verschiedenen Gebieten verringert. Eines dieser Gebiete ist die Versorgung mit Zahnersatz, die nicht mehr kostenlos ist, sondern mit teilweise erheblichen Eigenbeiträgen der Versicherten belastet ist. Selbst wenn eine vorhandene Krone nur wieder neu eingesetzt werden muss, wird ein Eigenbeitrag fällig.
Zahnzusatzversicherung
Für gesetzlich Versicherte besteht aber die Möglichkeit, die Eigenbeiträge durch eine Zahnzusatzversicherung abzudecken. Dies ist im Prinzip ein Baustein der privaten Krankenversicherung. Man kann sie deshalb bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften abschließen. Zuvor sollte man allerdings vergleichen, wo man die günstigsten Tarife angeboten bekommt.
Beitragsgestaltung in der PKV
Die Beiträge in der PKV können, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, von jedem Versicherer selbst kalkuliert werden. Deshalb kann ein Baustein wie die Zahnzusatzversicherung bei dem einen Versicherer günstiger sein wie bei einem anderen. Durch Vergleichen sieht man aber schnell, welcher Versicherer günstig ist. Dazu kommt aber noch hinzu, dass man die Beitragshöhe durch verschiedene Vereinbarungen variieren kann.
Zunächst einmal könnte es unterschiedliche Zahnzusatzversicherungen geben. Man muss also auf den vergleichbaren Leistungsumfang achten. Dann hängt der Beitrag aber auch von der Tarifgestaltung ab. Es gibt Tarife, die einen Selbstbehalt vorsehen. Da trägt man von jeder Behandlung einen bestimmten Anteil selber, oder man vereinbart einen Selbstbehalt bis zu einer gewissen Höhe. Dann muss man alles selbst zahlen, bis dieser Betrag überschritten ist, erhält dann aber die Überschreitung vollständig erstattet. Ein dritter Tarif kann eine Beitragsrückgewähr vorsehen. Dann zahlt man zunächst die volle Prämie. Nach Ablauf des Versicherungsjahres erhält man einen Teil des Beitrags zurück, wenn man keine oder nur in geringerem Umfang Leistungen in Anspruch genommen hat.
Bei der Zahnzusatzversicherung kann man also den Beitrag in erheblichem Umfang durch entsprechende Vereinbarungen selbst bestimmen. Bei der Zahnzusatzversicherung lohnt sich übrigens die jährliche Zahlung. Will man quartalsweise oder gar monatlich zahlen, dann werden Zuschläge fällig.
Eine Pflicht zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung besteht für den Versicherer allerdings nicht. Er könnte die Versicherung auch ablehnen, weil es keine gesetzliche Verpflichtung dazugibt.